Schon in der EnEV (Energieeinsparverordnung) 2009 im § 11 Absatz 3 ist festgelegt, dass die regelmäßige Wartung der Heizungsanlage zu den Pflichten eines jeden Betreibers einer Heizungs- und Warmwasseranlage gehört. Sollten solche Überprüfungen unregelmäßig gemacht bzw. vernachlässigt werden, erlöschen zum einen die Garantieansprüche der Anlagenhersteller, zum anderen ist im Schadensfall von einer vollständigen Haftung für verursachte Schäden bzw. Kosten auszugehen.
Gerade bei den langjährigen Garantien auf Heizungsanlagen wie zum Beispiel eines neuen Heizkessels, sollte eine jährlich durchgeführte und dokumentierte Wartung vorliegen, um im Schadensfall Garantieansprüche geltend machen zu können.
Sie sehen, eine periodische Wartung lohnt sich in jedem Fall. Damit keine der regelmäßigen Wartungen vergessen wird, empfiehlt es sich, einen langfristigen Wartungsvertrag abzuschließen. Hierbei sollten Sie nur renommierten Fachhandwerksunternehmen vertrauen. Nur so können Sie sicher sein, dass alle Einstellungen korrekt, alle Komponenten sicher geprüft und alle Leistungen ordnungsgemäß dokumentiert werden. Denn darauf kommt es an. Wissen Sie noch, wann Ihre Heizungsanlage zuletzt geprüft wurde? Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie jetzt einen Termin mit uns vereinbaren.
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